GPSR (EU 2023/988)
Gilt für alle Verbrauchsprodukte, die seit dem 13. Dezember 2024 auf dem EU‑Markt sind. Jedes Produkt muss den Hersteller oder eine in der EU verantwortliche Person (Name, Adresse, E‑Mail) ausweisen, eine Chargen‑ oder Typenkennzeichnung tragen und Warnhinweise in der Sprache des Verkaufslandes zeigen. Auch Online‑Einträge müssen dieselben Angaben anzeigen. Bei Einfuhren aus Nicht‑EU‑Ländern wird der Importeur verantwortlich — weshalb viele Händler jetzt EU‑Produktion bevorzugen.
EN71 und CE (Spielzeug)
Plüsch und alles, womit Kinder unter 14 spielen könnten, ist Spielzeug: EN71‑1 (mechanische Prüfung), EN71‑2 (Entflammbarkeit) und EN71‑3 (chemische Migration) Tests, CE‑Kennzeichnung, Konformitätserklärung und bei Kleinteilen ein 0–3‑Warnhinweis. Magnete und Pins sind keine Spielzeuge, müssen aber gemäß GPSR Kleinteil‑Warnhinweise tragen.
Lebensmittelkontakt (EU 1935/2004, LFGB)
Tassen, Gläser, Teller und Becher müssen auf Lebensmittelkontakt geprüft sein; Dekoration darf nicht in der Trinkzone (Rand) liegen. Das LFGB ist der deutsche Standard, nach dem viele Lieferanten testen; es erfüllt die EU‑Vorgaben.
REACH
Materialien — Kunststoffe, Emaille, Beschichtungen, Druckfarben, Textilien — müssen die REACH‑Grenzwerte für eingeschränkte Stoffe (Blei, Cadmium, Phthalate, azofarbene Farbstoffe) einhalten. Eine Erklärung pro Produktgruppe ist das, was Händler und Behörden verlangen.
Was Sie im Laden aufbewahren sollten
- Erklärungen des Lieferanten und Prüfberichte pro Produktgruppe
- Chargenkennzeichen, die zu den Etiketten passen
- Rechnungen mit der rechtlichen Identität des Lieferanten
Bewahren Sie diese Unterlagen 10 Jahre auf; eine Kontrolle wird danach fragen.

